EAA & WCAG: klare Antworten
Direkte Antworten auf die Fragen, die Unternehmen am häufigsten zum European Accessibility Act und zu den WCAG stellen — jeweils mit offiziellen Quellen und einem Link zur Vertiefung.
Gilt der European Accessibility Act für mein kleines Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Größe und Ihrem Angebot ab.
Zur Antwort →Seit wann gilt der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act gilt seit dem 28.
Zur Antwort →Sind Accessibility-Overlay-Widgets EAA-konform?
Kein Overlay kann EAA-Konformität garantieren.
Zur Antwort →Welche WCAG-Stufe verlangt der European Accessibility Act?
In der Praxis WCAG 2.1 Stufe AA.
Zur Antwort →Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen den European Accessibility Act in Deutschland, Italien und anderen EU-Ländern?
Ein einheitliches EU-Bußgeld gibt es nicht.
Zur Antwort →Gilt der European Accessibility Act für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja.
Zur Antwort →Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit und brauche ich eine?
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine öffentliche Seite, die beschreibt, wie barrierefrei Ihre Website oder App ist, an welchem Standard Sie messen, welche Einschränkungen bekannt sind und wie Nutzer Barrieren melden.
Zur Antwort →Wie teste ich meine Website auf WCAG 2.1 AA?
Kombinieren Sie automatisierte und manuelle Tests.
Zur Antwort →Was ist der Unterschied zwischen WCAG, EN 301 549 und dem EAA?
Sie liegen auf unterschiedlichen Ebenen.
Zur Antwort →Finden automatisierte Scanner alle Barrierefreiheitsprobleme?
Nein.
Zur Antwort →Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die nationalen Umsetzungsgesetze unterscheiden sich — für eine verbindliche Einschätzung Ihres Unternehmens wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.